DER FEUERWERK-SHOP IST GEÖFFNET.
Im Moment ist die Rubrik Bühnen-Feuerwerk T1 lediglich zur Ansicht freigeschaltet.
Ihre LUCKY COMPANY
P.S. Abonnieren Sie unseren Newsletter ganz einfach per Email:
Name, Vorname und das Stichwort "Feuerwerk-Newsletter" reichen aus.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bunte Lichter, tolle Farben, sensationelle Effekte am dunklen Himmel... die Pyrotechnik hat sich in den letzten Jahren gerade im Hinblick auf die Feuerwerksartikel für Endverbraucher extrem weiterentwickelt.
Vermutlich begann alles in China während der Song-Dynastie (960-1270), wo es die ersten Feuerwerke gab, die sich damals nicht durch Licht-, sondern durch Knalleffekte auszeichneten.
Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich in Italien aus dem Gebrauch von Schwarzpulver eine eigenständige Feuerwerkkunst, die sich dann in ganz Europa verbreitete. Diese wurde im Barock zu einer Art Veranstaltung weiterentwickelt und dienten der höfischen und politischen Repräsentation.
Heute werden Feuerwerke insbesondere zu Silvester, aber auch an nationalen Feiertagen oder bei Grossveranstaltungen abgebrannt.
Man unterscheidet beim Verkauf an Endverbraucher (= Privatpersonen ohne pyrotechnische Ausbildung) zwei verschiedene Kategorien:
- Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk, wie. z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Jugendfeuerwerk, die in der Regel ab 12 Jahren gekauft und ganzjährig verwendet werden dürfen.
- Kategorie F2: Kleinfeuerwerk. Dabei handelt es sich um Feuerwerke, die von Personen ab 18 Jahren, die keine pyrotechnische Ausbildung haben, abgebrannt werden dürfen. Hierbei sind aber Zeitraum und Abbrenn-Ort ausschlaggebend.
Der Verkauf bzw. die Überlassung von Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 an Endverbraucher ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt.
An Privatpersonen mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz - gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrand eines Kategorie F2-Feuerwerkes zu einem besonderen Anlass - darf auch ausserhalb der zuvor genannten Zeiten Feuerwerk der Kategorie F2 verkauft werden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder bei Fragen zur Verfügung.
Ihr Team der LUCKY COMPANY